bga
§ 253 Immaterieller Schaden

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

§ 253 Immaterieller Schaden


(1) Wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, kann Entschädigung in Geld nur in den durch das Gesetz bestimmten Fällen gefordert werden.

(2) Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.


 

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Sec Concept - Sicherheitsdienst, Sicherheitskonzepte und Schule / eLearning für Aus- und Weiterbildungen

Die Sec Concept Unternehmensgruppe mit Sitz in der Metropolregion Nürnberg ist ein bundesweit tätiges Sicherheitsunternehmen.

Wir schützen geschäftlich und privat, beraten Sie gerne und erstellen ein Sicherheitskonzept zu Ihrem Schutz.

Die SC Sicherheit UG bietet als Sicherheitsdienst in Nürnberg, Fürth, Erlangen und Heilbronn

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