bga
§ 973 Eigentumserwerb des Finders

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

§ 973 Eigentumserwerb des Finders


(1) Mit dem Ablauf von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes bei der zuständigen Behörde erwirbt der Finder das Eigentum an der Sache, es sei denn, dass vorher ein Empfangsberechtigter dem Finder bekannt geworden ist oder sein Recht bei der zuständigen Behörde angemeldet hat. Mit dem Erwerb des Eigentums erlöschen die sonstigen Rechte an der Sache.
(2) Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so beginnt die sechsmonatige Frist mit dem Fund. Der Finder erwirbt das Eigentum nicht, wenn er den Fund auf Nachfrage verheimlicht. Die Anmeldung eines Rechts bei der zuständigen Behörde steht dem Erwerb des Eigentums nicht entgegen.


 

RSS facebook button 43x43  twitter button 43x43
Sec Concept im Livestream

Details...

Für alle die sich auf die Sachkunde vorbereiten müssen ...

Details...

Neue Kurse zur Sachkundeprüfung beginnt am ...

Details...

Neu auf der Homepage: Stellenangebote von Sec Concept

Details...

Unser Bildungskatalog ist online! 

Details...

Unsere Kooperation: IT-Sicherheit 

Details...

Kombilehrgang Sachkunde / Waffensachkunde

Details...

Sec Concept ist ein eingetragener Markenname

Details...

Threema: Der sichere Messenger

Details...

Sec Concept auch wieder in der Metropolregion Nürnberg / Fürth präsent

Details...

HH1

Sec Concept - Sicherheitsdienst, Sicherheitskonzepte und Schule / eLearning für Aus- und Weiterbildungen

Die Sec Concept Unternehmensgruppe mit Sitz in der Metropolregion Nürnberg ist ein bundesweit tätiges Sicherheitsunternehmen.

Wir schützen geschäftlich und privat, beraten Sie gerne und erstellen ein Sicherheitskonzept zu Ihrem Schutz.

Die SC Sicherheit UG bietet als Sicherheitsdienst in Nürnberg, Fürth, Erlangen und Heilbronn

  • Werk- und Objektschutz,
  • Empfangs- und Telefondienste,
  • Revierdienst,
  • Veranstaltungsschutz,
  • Begleitschutz,
  • Brandschutz und
  • Baustellenbewachung an.

Sec Concept - Helmut Hohl bildet in Präsenzlehrgängen, Fernlehrgängen oder Onlinelehrgängen und firmenintern als Inhouse-Schulung Sicherheitsmitarbeiter für Einstieg oder als Weiterbildung für die Karriere aus.
Für alle Lehrgänge steht ein weit entwickeltes und umfangreiches eLearning-Portal zur Verfügung.
Sachkunde gem. §34a GewO, Waffensachkunde gem. §7 WaffG, Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (GSSK),
Meister für Schutz und Sicherheit sind nur einige der angebotenen Lehrgänge.

Alle Leistungen werden an den eigenen Standorten in Nürnberg / Fürth, München und weiteren Orten erbracht.